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Allgemeine Informationen​

Neben der Tätigkeit als Rechtsanwälte sind wir als Zwangsverwalter im Auftrag verschiedener Berliner Amtsgerichte tätig.

Die Zwangsverwaltung ist eine Form der Zwangsvollstreckung. Anders als in der Zwangsversteigerung wird der Gläubiger durch die Erträge der Immobilie befriedigt. Neben der Erzielung von Erträgen – zumeist Mieteinnahmen – spielt für Gläubiger ein weiterer Gesichtspunkt eine entscheidende Rolle. Erhaltung, Sicherung und Verbesserung der Immobilie stehen im Fokus. Hier wird der Zwangsverwalter für alle Verfahrensbeteiligten aktiv, denn der Werterhalt liegt im Interesse von Gläubiger, Schuldner und Mieter. Nur eine wertstabile Immobilie sichert einen angemessenen Erlös im Zwangsversteigerungsverfahren.

Im Zwangsversteigerungsverfahren beraten wir Bietinteressenten, Gläubiger und Schuldner gleichermaßen. Durch unsere Tätigkeit als Zwangsverwalter können wir rechtliche Konstellationen einschätzen und unterstützen, Entscheidungsgrundlagen für das Verhalten im Zwangsversteigerungsverfahren zu schaffen.